Schreckschusswaffe und Waffenschein
Schreckschusswaffen gehören zu den Gas- und Knallpistolen, die von vielen Menschen für Selbstverteidigungszwecke oder zum Abfeuern von Feuerwerk genutzt werden – zudem sind bekannte Modelle beliebt als Sammlerstücke bei Waffenliebhabern.
Auch in Bezug auf EDC sind Schreckschusspistolen interessant, schließlich soll das getragene Inventar helfen, sich auf unvorhergesehene oder potenziell gefährliche Situationen vorzubereiten.
Mit ihnen gehen in Deutschland allerdings einige rechtliche Dinge einher, die für den legalen und sicheren Umgang bedeutend sind. In diesem Beitrag erfährst du, worauf bei einer Schreckschusspistole geachtet werden muss und was es zum Thema Waffenschein zu wissen gibt.
Darf ich eine Schreckschusswaffe bei mir tragen?
Deutschland verfügt im Vergleich zu anderen Ländern über ein strenges Waffenrecht, das den Umgang mit diesen reglementiert. Wer eine Schreckschusspistole oder ein Schreckschussgewehr erwerben möchte, kann dies mit der Volljährigkeit problemlos tun.
Selbst für die Aufbewahrung in der eigenen Wohnung – nicht schussbereit, mit getrennter Munitionslagerung und abgesichert von Kindern – oder den Transport zum Schießstand in einem abgeschlossenen Behältnis ist in Deutschland kein Waffenschein notwendig.
Anders sieht es allerdings beim „Führen“ von Schreckschusswaffen aus. Wer seine Schreckschusswaffe als Teil seines Every-Day-Carry-Inventars nutzen möchte, muss einen Kleinen Waffenschein beantragen. Dieser lässt sich relativ einfach bei den örtlichen Behörden beantragen und wird von immer mehr Menschen in Deutschland angefordert – nicht zuletzt auch wegen der wahrgenommenen Sicherheitslage.
Welche Anforderungen für eine Ausstellung erfüllt sein müssen, was er kostet, wie lange er gilt und welche weiteren Dinge in Bezug auf den Umgang mit Gaspistolen zu beachten sind, findest du in diesem Beitrag über Schreckschusswaffe und Waffenschein. Zusätzlich kannst du dich unter folgendem Link informieren, was das Waffengesetz zu Schreckschusswaffen in Deutschland festlegt.
Achtung: Der Kleine Waffenschein erlaubt nur das „verdeckte Führen“ – sie darf also nicht aus der Kleidung herausragen. Zudem darfts du eine Schreckschusspistole trotz Kleinem Waffenschein nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung mit dir führen.
Das Schießen ist nur in Schießhalle, auf dem Privatgrundstück oder beim Schützenverein gestattet – Notwehr gilt als Ausnahme.
Schreckschusswaffe und Waffenschein als EDC sinnvoll?
Ob eine Schreckschusswaffe neben Taschenlampe, Messer, Multitool, Schlüsselring, Kompass und Co. eine sinnvolle Erweiterung des EDC ist, hängt von vielen Faktoren ab. Denn das Konzept des EDC erstreckt sich über viele Bereiche: Von Bushcraftern, die in der Wildnis überleben wollen, über Prepper, die sich mit Nahrungsvorräten für eine akute Notsituation vorbereiten, bis hin zu Sammlern, die sich einfach an den cleveren Gadgets und nützlichen Werkzeugen erfreuen – im Endeffekt geht es darum, sich mit mitgeführten Ausrüstungsgegenständen gegen eventuell auftretende Szenarien zu rüsten.
Und diese Szenarien sind von Person zu Person unterschiedlich, weswegen eine Schreckschusswaffe durchaus eine nützliche Ergänzung sein kann. In Amerika, wo EDC entstanden ist, gehören Schusswaffen beispielsweise häufig zu den mitgeführten Gegenständen – siehe „concealed carry“.
Dennoch sollte sich jede Person, die eine Schreckschusswaffe mit sich führen möchte, über die Vor- und Nachteile im Klaren sein. Die Waffennachahmungen können je nach eigener Situation sehr nützlich sein. Grundbedingung dafür ist jedoch ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang.
Da sich die Pistolen und Gewehre optisch nahezu nicht von den scharfen Originalen unterscheiden lassen, kann dies zum einen die Imitationswirkung verstärken, allerdings zum anderen auch zur Eskalation bei Auseinandersetzungen oder Problemen mit der Polizei führen.
Schreckschusswaffe zur Selbstverteidigung, Tierabwehr und als Notsignal
Schreckschusspistolen gehören zu den SRS-Waffen (Schreckschuss-, Gas- und Signalpistole), weswegen sie sich mit unterschiedlichen Kartuschen für diverse Zwecke einsetzen lassen. Beispielsweise kann Knallmunition bereits potenzielle Angreifer abschrecken, eine verschossene Gasladung einen Übergriff verhindern oder Pyromunition als Notsignal abgefeuert werden.
Neben der Abwehr von menschlichen Angreifern kann sie zudem gegen tierische Gefahren helfen – hier kommt statt CS-Gas meist ein Pfeffer-Wirkstoff zum Einsatz. Eine Schreckschusspistole oder ein Schreckschussrevolver kann in vielen Fällen eine Alternative zum Pfefferspray mit höherer Reichweite sein.
Eine pauschale Antwort, ob eine Schreckschusswaffe sinnvoll als EDC ist, gibt es leider nicht, da dieses von zu vielen Faktoren abhängt.
Wer für sich entschieden hat, dass sie bei den täglich mitgeführten Gegenständen nicht fehlen darf, der muss in jedem Fall einen Kleinen Waffenschein besitzen und sollte sich möglichst mit dem Umgang vertraut machen. Einige Übungen am Schießstand helfen hier, um in einer Notsituation schnell und korrekt zu reagieren.
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