Was hat es mit Tierabwehrsprays auf sich und sind diese überhaupt legal?

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Tierabwehrsprays für die Selbstverteidigung?

Der Alltag kann stressig, entspannend oder auch gefährlich sein. Letzteres ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man von einem Tier angegriffen wird. In der Regel handelt es sich dann um einen Hund, der beispielsweise von zu Hause ausgebrochen ist und eine aggressive Verhaltensweise in sich trägt.

Eine Abwehr ohne Hilfsmittel ist in so einer Situation schwierig, deshalb haben viele ein Hundeabwehrspray zur Selbstverteidigung bei sich. Es gibt natürlich noch andere Sprays (wie Bärensprays), das Abwehrspray gegen Hunde ist aber der Klassiker. Es muss allerdings nicht explizit diesen Namen tragen, denn es genügt der Begriff „Tierabwehrspray“.

Sind Pfeffersprays und CS-Verteidigungssprays das Gleiche?

Ein Tierabwehrspray baut grundsätzlich auf Pfefferbasis oder auf CS-Gas auf. Beides dient als Verteidigung, jedoch gibt es bei der Wirkungsweise Unterschiede. Beim CS-Gas wird das im Gehirn befindliche Schmerzzentrum angesprochen, was aber unter Umständen blockiert sein kann (durch Alkohol oder Schmerzmittel zum Beispiel). Das heißt, dass das Schmerzempfinden geringer sein kann und die gewünschte Wirkungsweise nur in einem reduzierten Umfang erreicht wird.

Pfeffersprays wiederum wirken stärker und sind deshalb auch beliebter. Der austretende Strahl wird in die Augen des angreifenden Tieres gesprüht, was sowohl auf der Bindehaut als auch auf Schleimhäuten ein brennendes und sehr unangenehmes Gefühl verursacht. Die Augen können für mehrere Minuten nicht geöffnet werden, die Wirkung ist bei Mensch und Tier gleich beziehungsweise sehr ähnlich.

Sind Tierabwehrsprays legal?

Auf diese Frage gibt es keine generelle Antwort, denn ein Pfefferspray ist nur dann legal, wenn es als Tierabwehrspray deklariert ist. Fehlt diese Kennzeichnung, dann ist es illegal. Gehen wir vom ersten Fall aus, dann darf das Spray ohne Probleme gekauft, mitgeführt und bei Angriff eines Tieres eingesetzt werden.

Viele werden sich jetzt die Frage stellen, wie es beim Einsatz gegen Menschen aussieht. Die Antwort darauf ist relativ einfach, denn in Deutschland ist der vorsätzliche Einsatz gegen Menschen nur mit einem CS-Spray erlaubt. Pfefferspray zählt nicht dazu und darf somit grundsätzlich nur gegen Tiere eingesetzt werden. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen, denn die Polizei darf den Wirkstoff einsetzen und man selbst darf es auch bei Notwehr tun. In so einem Fall ist es aber nicht ganz einfach, denn wenn es Unstimmigkeiten gibt, dann entscheidet am Ende ein Richter, ob es Notwehr war oder nicht.

In Deutschland gilt außerdem keine Altersbeschränkung, wenn es sich beim Pfefferspray um ein Tierabwehrspray handelt. Das kann in anderen Ländern anders aussehen, was beispielsweise in Österreich der Fall ist. Hier gilt das Pfefferspray als Waffe, ein Verkauf an mindestens 18-jährige Personen ist jedoch erlaubt. Auch das Mitführen ist legal.

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Die Verteidigung steht an erster Stelle

Ein Tier- oder Hundeabwehrspray dient logischerweise zur Verteidigung. Niemand möchte sich freiwillig beißen lassen und am Ende im Krankenhaus landen. Man muss das Spray aber nicht sofort einsetzen, sondern kann es vorher unter anderem mit einer Alternative in Form eines Spielzeugs oder eines Leckerlis versuchen. Auch ein ruhiges Verhalten sowie ein abgewendeter Blick vom Tier können Wunder bewirken.

Erst wenn nichts davon hilft und ein Angriff anders nicht abgewehrt werden kann, sollte das Tierabwehrspray eingesetzt werden.

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